KOSTEN & HONORARE

Kosten der Psychotherapie

Honorare für Erstgespräch, probatorische Sitzungen und Einzelpsychotherapie.

Die Abrechnung erfolgt nach GOP/GOÄ einschließlich der ergänzenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von 2024. Die für Ihre Behandlung vorgesehenen Leistungen und Steigerungssätze vereinbaren wir vorab schriftlich. Dies gilt auch für Selbstzahler:innen.

Sprechstunde und Kurzzeittherapie

Probatorische Sitzungen und Langzeittherapie

Ergänzende Leistungen

Erstattung und Selbstzahlung

Selbstzahler:innen tragen die vereinbarten Kosten vollständig selbst. Auch für sie gelten die jeweils angegebenen Gebührensätze.

Weitere Leistungen und Fragen

Über weitere, hier nicht aufgeführte Leistungen und deren Honorare informieren wir Sie gerne auf Anfrage – in jedem Fall jedoch vor der Erbringung der jeweiligen Leistung.

Zusätzliche Leistungen und deren voraussichtliche Kosten besprechen und vereinbaren wir vorab mit Ihnen.

Abrechnungsgrundlagen

Die DPtV-Übersicht erläutert die ergänzenden Analogabrechnungen ab Juli 2024. Die für Ihre Behandlung vereinbarten Steigerungssätze finden Sie in Ihrer Honorarvereinbarung.

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