KOSTEN & HONORARE
Kosten der Psychotherapie
Honorare für Erstgespräch, probatorische Sitzungen und Einzelpsychotherapie.
Die Abrechnung erfolgt nach GOP/GOÄ einschließlich der ergänzenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von 2024. Die für Ihre Behandlung vorgesehenen Leistungen und Steigerungssätze vereinbaren wir vorab schriftlich. Dies gilt auch für Selbstzahler:innen.
Sprechstunde und Kurzzeittherapie
Psychotherapeutische Sprechstunde: Die ersten bis zu drei Gesprächstermine à 50 Minuten, einschließlich des Erstgesprächs, berechnen wir nach Nr. 812 analog (812a) zum 2,3-fachen Satz. Eine 50-minütige Sitzung umfasst zwei Einheiten à 25 Minuten.
Kurzzeittherapie: Einzeltherapie mit bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten innerhalb von zwölf Monaten ab Beginn der Kurzzeittherapie berechnen wir ebenfalls nach Nr. 812 analog zum 2,3-fachen Satz.
Probatorische Sitzungen und Langzeittherapie
Probatorische Sitzungen und Langzeittherapie: Für diese Sitzungen berechnen wir den vertraglich vereinbarten 3,5-fachen Gebührensatz. Verhaltenstherapie und Systemische Therapie rechnen wir nach Nr. 870 ab (Systemische Therapie analog), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nach Nr. 861.
Aktueller psychischer Befund: Bei jeder Einzeltherapiesitzung der Kurzzeit- und Langzeittherapie erheben und dokumentieren wir zusätzlich den aktuellen psychischen Befund als eigenständige Leistung. Dafür berechnen wir Nr. 801 analog.
Ergänzende Leistungen
Weitere Leistungen: Je nach individuellem Bedarf können Kosten für eine biografische Anamnese, eine vertiefte Exploration unter Einbezug von Bezugspersonen, psychologische Testverfahren und die Auswertung von Fragebögen, erforderliche Berichte sowie weitere eigenständige Leistungen entstehen. Welche Leistungen vorgesehen sind und welche Honorare gelten, besprechen wir vorab.
Erstattung und Selbstzahlung
Bitte klären Sie vor dem ersten Termin mit Ihrer privaten Krankenversicherung, welche Leistungen und Gebührensätze Ihr Tarif umfasst. Erkundigen Sie sich auch nach erforderlichen Unterlagen, Sitzungsbegrenzungen und einer gegebenenfalls notwendigen vorherigen Genehmigung.
Prüfen Sie die Voraussetzungen sowohl bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle als auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Die jeweiligen Erstattungsbedingungen können voneinander abweichen. Lassen Sie sich insbesondere die Bedingungen für das gewünschte Behandlungsangebot erläutern.
Es kann sein, dass Ihre Versicherung oder Beihilfestelle einzelne Leistungen oder Anteile der berechneten Kosten nicht übernimmt. Auf diese Erstattungsentscheidung haben wir keinen Einfluss. Nicht erstattete Anteile tragen Sie selbst. Die Zahlung der vereinbarten und ordnungsgemäß berechneten Leistungen ist unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle.
Selbstzahler:innen tragen die vereinbarten Kosten vollständig selbst. Auch für sie gelten die jeweils angegebenen Gebührensätze.
Weitere Leistungen und Fragen
Über weitere, hier nicht aufgeführte Leistungen und deren Honorare informieren wir Sie gerne auf Anfrage – in jedem Fall jedoch vor der Erbringung der jeweiligen Leistung.
Zusätzliche Leistungen und deren voraussichtliche Kosten besprechen und vereinbaren wir vorab mit Ihnen.
Abrechnungsgrundlagen
Die DPtV-Übersicht erläutert die ergänzenden Analogabrechnungen ab Juli 2024. Die für Ihre Behandlung vereinbarten Steigerungssätze finden Sie in Ihrer Honorarvereinbarung.
