KOSTEN & HONORARE
Kosten der ADHS-Diagnostik
Hier finden Sie den enthaltenen Leistungsumfang, das Honorar und Informationen zu möglichen Zusatzkosten.
Die Abrechnung erfolgt nach GOP/GOÄ einschließlich der ergänzenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von 2024. Die für Ihre Behandlung vorgesehenen Leistungen und Steigerungssätze vereinbaren wir vorab schriftlich. Dies gilt auch für Selbstzahler:innen.
Enthaltene Leistungen
Für Selbstzahler:innen kostet die ADHS-Diagnostik in der Regel 1.109 €. Darin enthalten sind in der Regel fünf Termine à 50 Minuten, die biografische Anamnese, die Auswertung der Fragebögen und vorliegender Grundschulzeugnisse sowie ein ausführlicher Befundbericht mit den Ergebnissen. Vor Beginn halten wir den geplanten Umfang und die Kosten in einer schriftlichen Kostenvereinbarung fest. Bei aufwendigeren differentialdiagnostischen Fragestellungen können zusätzliche Leistungen und Kosten hinzukommen. Auch diesen Aufwand besprechen und vereinbaren wir vorab.
Privatversicherung und Beihilfe
Privatversicherte erhalten für die diagnostischen Leistungen eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Prüfung einreichen können. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Tarif und der medizinischen Notwendigkeit ab. Bitte klären Sie die Erstattung und eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung vorab.
Erstattung und Selbstzahlung
Es kann sein, dass Ihre Versicherung oder Beihilfestelle einzelne Leistungen oder Anteile der berechneten Kosten nicht übernimmt. Auf diese Erstattungsentscheidung haben wir keinen Einfluss. Nicht erstattete Anteile tragen Sie selbst. Die Zahlung der vereinbarten und ordnungsgemäß berechneten Leistungen ist unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle.
Selbstzahler:innen tragen die vereinbarten Kosten vollständig selbst. Auch für sie gelten die jeweils angegebenen Gebührensätze.
Weitere Leistungen und Fragen
Über weitere, hier nicht aufgeführte Leistungen und deren Honorare informieren wir Sie gerne auf Anfrage – in jedem Fall jedoch vor der Erbringung der jeweiligen Leistung.
Zusätzliche Leistungen und deren voraussichtliche Kosten besprechen und vereinbaren wir vorab mit Ihnen.
Abrechnungsgrundlagen
Die DPtV-Übersicht erläutert die ergänzenden Analogabrechnungen ab Juli 2024. Die für Ihre Behandlung vereinbarten Steigerungssätze finden Sie in Ihrer Honorarvereinbarung.
