KOSTEN & HONORARE
Kosten der Gruppentherapie
Eine Gruppensitzung dauert 100 Minuten. Die gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie kostet 134,06 € pro Person und Sitzung.
Die Abrechnung erfolgt nach GOP/GOÄ einschließlich der ergänzenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von 2024. Die für Ihre Behandlung vorgesehenen Leistungen und Steigerungssätze vereinbaren wir vorab schriftlich. Dies gilt auch für Selbstzahler:innen.
Honorar pro Gruppensitzung
Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie: Wir berechnen Nr. 812 analog zum 2,3-fachen Satz. Eine Gruppensitzung dauert 100 Minuten und kostet 134,06 € pro Person (zwei Abrechnungseinheiten à 50 Minuten). Diese Abrechnung gilt für Gruppen mit 2 bis 9 Teilnehmenden. Gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Leistungen und deren Kosten besprechen wir vorab mit Ihnen.
Die Kostenangabe bezieht sich auf die gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie. Vorbereitende Einzelgespräche und zusätzliche diagnostische Leistungen werden gesondert berechnet; über den vorgesehenen Umfang und die Kosten informieren wir Sie vorab.
Kostenübernahme
Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle vorab, welche Leistungen und Gebührensätze erstattet werden und ob eine Genehmigung erforderlich ist. Bei einer Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie sollten beide Behandlungsformen berücksichtigt werden.
Erstattung und Selbstzahlung
Es kann sein, dass Ihre Versicherung oder Beihilfestelle einzelne Leistungen oder Anteile der berechneten Kosten nicht übernimmt. Auf diese Erstattungsentscheidung haben wir keinen Einfluss. Nicht erstattete Anteile tragen Sie selbst. Die Zahlung der vereinbarten und ordnungsgemäß berechneten Leistungen ist unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle.
Selbstzahler:innen tragen die vereinbarten Kosten vollständig selbst. Auch für sie gelten die jeweils angegebenen Gebührensätze.
Weitere Leistungen und Fragen
Über weitere, hier nicht aufgeführte Leistungen und deren Honorare informieren wir Sie gerne auf Anfrage – in jedem Fall jedoch vor der Erbringung der jeweiligen Leistung.
Zusätzliche Leistungen und deren voraussichtliche Kosten besprechen und vereinbaren wir vorab mit Ihnen.
Abrechnungsgrundlagen
Die DPtV-Übersicht erläutert die ergänzenden Analogabrechnungen ab Juli 2024. Die für Ihre Behandlung vereinbarten Steigerungssätze finden Sie in Ihrer Honorarvereinbarung.
